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Aktuelles
 
19. September 2007
Bundesverfassungsgericht: Erneut erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
(siehe zu den Beschlüssen, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070919_2bvr184707.html sowie http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070919_2bvr185007.html)

28. August 2007
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im sogenannten Ehrenmordprozess auf (siehe Pressemittleiung des BGH unter http://www.bundesgerichtshof.de)

21. August 2007
Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen
die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
(siehe zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070808_2bvr160907.html).

17. August 2007
Bundesverfassungsgericht: Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Inhaftierung
nach vorangegangener Haftverschonung
(siehe zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070815_2bvr148507.html).

08. August 2007
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Erfolgreiche Beschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und drei Monaten
Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay legte erfolgreich eine Haftbeschwerde zum OLG Frankfurt am Main ein, nachdem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten (noch nicht rechtskräftig) verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht vermochte entgegen der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Darmstadt den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht anzunehmen.

08. August 2007
Landgericht Fulda: Berufungsrücknahme der Staatsanwaltschaft gegen freisprechendes Urteil
Vor dem Landgericht Fulda konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay die Staatsanwaltschaft in der öffentlichen Verhandlung dazu veranlassen, ihre Berufung gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts zurück zu nehmen, nachdem ein Teil der Zeugen aus 1. Instanz erneut vernommen und ihre Angaben in 1. Instanz bestätigt hatten.

07. August 2007
Amtsgericht Seligenstadt: Freispruch vom Vorwurf des Trickdiebstahls
Vor dem Amtsgericht Seligenstadt konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken, nachdem er das Gericht davon überzeugen konnte, dass ein Wiedererkennen bei einer Wahllichtbildvorlage mit einer Überzeugung von 80 % für eine Verurteilung nicht ausreicht.

12. Juli 2007
Bundesverfassungsgericht: Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr155003.html).

10. JUli 2007 Landgericht Wiesbaden: Urteilsverkündung im Fall des Tuncay I. Das Schwurgericht hat den Angeklagten Tuncay I. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt, während die Anklage noch von Mord ausging (vgl. folgenden Pressebericht http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2892818).

05. Juni 2007
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsrechtliche Vorgaben im strafrechtlichen
Wiederaufnahmeverfahren, vgl. zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070516_2bvr009307.html

30. Mai 2007
Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen
die Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses, siehe zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070418_2bvr209405.html

16. Mai 2007
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich
siehe zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070430_2bvr215106.html

15. Mai 2007
Bundesverfassungsgericht: Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß
siehe zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr091005.html

07. Mai 2007
Landgericht Wiesbaden: Prozessauftakt im Tötungsprozess gegen einen 28jährigen Türken
Im Wiesbadener Tötungsproozess konnte die Verteidigung unter Mitwirkung des Herrn Dr. Gebro Doganay zunächst erwirken, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mordes zur Hauptverhandlung wegen Totschlags zugelassen wurde. (vgl. folgende Presseberichte
http://www.pr-inside.com/de/ehefrau-vor-den-augen-der-tochter-r115691.htm
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2817381

30. April 2007
Landgericht Coburg: Freispruch im Coburger Geldfälscherverfahren
Im Coburger Geldfälscherverfahren, indem es auch um räuberische Erpressung und Waffenhandel ging, konnte Herr Dr. Gebro Doganay nach vier Verhandlungstagen für seinen Mandanten einen Freispruch erwirken, während der Mitangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde. Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay war es gelungen, die Strafkammer davon zu überzeugen, dass die ausschließlichen Belastungen durch den Mitangeklagten keine Stütze in der übrigen Beweisaufnahme fanden, so dass die Strafkammer den Mandanten freigesprochen hat (vgl. folgenden Pressebericht
http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/coburg/resyart.phtm?id=1119887).

23. April 2007
Landgericht Frankfurt am Main: Im Prozessauftakt im Frankfurter Foltermordverfahren wurde heute die Öffentlichkeit auf entsprechende Anträge der Verteidigung für die Dauer der Einlassung der Angeklagten, von denen einer von Herrn Dr. Gebro Doganay verteidigt wird, ausgeschlossen (vgl. die folgenden Presseberichte
http://de.news.yahoo.com/23042007/336/frankfurter-gericht-verhandelt-foltermord-47-jaehrigem.html
http://www.pr-inside.com/de/frankfurter-gericht-verhandelt-foltermord-an-r101055.htm
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5710&key=standard_document_29565078

16. April 2007
Amtsgericht Wiesbaden: Prozess gegen aramäische Familie nach drei Monaten in 1. Instanz zu Ende
Nach nunmehr sechs Verhandlungstagen hat der Prozess gegen eine aramäische Familie in erster Instanz mit dem Mandanten des Herrn Dr. Gebro Doganay mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sein Ende gefunden. Das Urteil wurde ausschließlich auf die belastenenden Angaben der Tochter gestützt, ohne dass die Angaben der Entlastungszeugen ansatzweise zur Sprache gekommen sind. Das Urteil wird daher angefochten werden (vgl. auch http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2790479).

13. April 2007
Prozessvorschau
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wird am 23.04.2007 der Foltermord-Prozess u. a. gegen einer 16jährigen beginnen, dem vorgworfen wird, das Opfer mit 71 Messerstichen ermordet zu haben. Dieser Angeklagte wird von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro Doganay verteidigt.
Ferner beginnt am 07.05.2007 vor der Schwurgerichtskammer in Wiesbaden der Tötungsprozess gegen einen Türken, dem vorgeworfen wird seine Ehefrau vor den Augen des gemeinsamen 4-jährigen Kindes getötet zu haben, weil sie einen Liebhaber hatte und sich von dem Angeklagten trennte. Auch dieser Angeklagte wird von Herrn Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro Doganay verteidigt (vgl. die nachfolgenden Presseberichte
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,468028,00.html
http://www.politicallyincorrect.de/2006/11/und_noch_ein_ehrenmord_in_deut.html
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2608214

11. April 2007
Bundesgerichtshof: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erhebt erfolgreich Revision zum BGH auf Grund einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Zuhälterei
siehe zum Beschluss, Beschluss des 2. Strafsenats vom 11.4.2007 - 2 StR 107/07 - http://www.bundesgerichtshof.de/

10. April 2007
Vor der Ersten großen Strafkammer des Landgerichts Coburg hat am Dienstag der Prozess gegen zwei Kurden begonnen, denen u. a. Geldfälschung sowie räuberische Erpressung und Waffenhandel vorgeworfen wird. Einer der Angeklagten wird von Herrn Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro Doganay verteidigt (siehe die folgenden Presseberichte und TV-Ausschnitt:
http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1059&showNews=77197&newVideo=20070410_Geldfaelscher_CO.wmv
http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/kronach/resyart.phtm?id=1111334
http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/kronach/resyart.phtm?id=1110881

29. März 2007
Der Vostand der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main hat am 29.03.2007 an Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay auf Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT und FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
zu führen.

29. März 2007
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 15. Juli 2006 wegen des
Verdachts des versuchten Mordes mit schwerer Brandstiftung in
Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Anklage
erhoben. Im September 2006 verwarf das Landgericht Nürnberg-Fürth die
Haftbeschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet. Im Januar 2007
ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die weitere Fortdauer der
Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus an. Die Besonderheiten des
Falles machten gründliche Ermittlungen erforderlich, für die eine lange
Bearbeitungszeit zu veranschlagen sei. Das ursprüngliche Geständnis
werde von der Verteidigung nicht anerkannt und müsse unabhängig hiervon
nachgeprüft werden. Der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen sei für
die nächste Zeit zu erwarten, nachdem vor kurzem mehrere beim
Landeskriminalamt eingeholte Stellungnahmen eingegangen seien.
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, mit der er sich gegen
die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wandte, war erfolgreich. Die
3. Kammer des Zweiten Senats hob den Haftfortdauerbeschluss des
Oberlandesgerichts auf, da er den Beschwerdeführer in seinem
Freiheitsgrundrecht in Verbindung mit seinem Anspruch auf ein faires
Verfahren verletze. Der Beschluss des Oberlandesgerichts lasse nicht mit
der in Haftsachen zu fordernden Gewissheit erkennen, dass das Verfahren
nicht durch der Justiz anzulastende Fehler in verfassungswidriger Weise
verzögert wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hob ferner hervor, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft auch nicht
mit der Erwägung gerechtfertigt werden kann, dass der Beschwerdeführer
ohnehin mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen habe. Die Schwere der
Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind im Zusammenhang mit §
121 StPO ohne jede Bedeutung. Sollte sich im Rahmen der nunmehr erneut
durchzuführenden Haftprüfung ergeben, dass über einen Zeitraum von
mehreren Wochen oder Monaten hinweg keine verfahrensfördernden
Ermittlungshandlungen stattgefunden haben, kann eine Fortdauer der
bereits mehr als sechs Monate andauernden Untersuchungshaft nicht
angeordnet werden.
Das Oberlandesgericht muss unverzüglich erneut in der
Sache entscheiden (vgl. zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070329_2bvr048907.html).

19. März 2007
BVerfG: Zur Strafbarkeit wegen Verkehrsunfallflucht bei Fällen des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort
Das BVerfG hat entschieden, dass die Erstreckung der Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf Fälle des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort gegen das strafrechtliche Analogieverbot verstößt (vgl. zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070319_2bvr227306.html).

09. März 2007
Im Verfahren gegen eine aramäische Familie wegen (versuchter) Nötigung vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay einen der vier Angeklagten. Angeklagt sind die Eltern sowie eine Schwester und ein Bruder der zentralen Belastungszeugin, die von ihrer Familie mit dem Tode bedoht worden sein soll, weil sie einen muslimischen Freund hat. Der Prozess hat bisher fast das Ausmaß eines Schwurgerichtsverfahrens eingenommen. Bisher wurde an vier Verhandlungstagen mit vier Angeklagten und vier Pflichtverteidigern verhandelt. Am 29.03.2007 soll es zum 5. Verhandlungstag kommen, dies wohl gemerkt, in einem Verfahren welches lediglich einen Nötigungsvorwurf zum Gegenstand hat. Hintergrund dieses umfangreichen Verfahrens mit Medien- und Fernsehpräsenz ist nach der festen Überzeugung des Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay, dass der Mordfall Karabey vom Juni 2005, einem Verbrechen an einer 20-jährigen Türkin, die vom Bruder erschossen wurde, in dem vorliegendem Vefahren zur Einschätzung geführt hat, dass erneut eine junge Frau in Lebensgefahr schwebt. Man versucht seitens der Staatsanwaltschaft alle gleichgelagerten Verfahren unter einem Kamm zu scheren, um Exempel zu statuieren. Ohne den Mordfall Karabey wäre diese Sache nach der festen Überzeugung des Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Das Ausmaß dieses Verfahrens ist unter rechtsstattlichen Gesichtspunkten nicht nur nicht nachzuvollziehen, sondern schlechterdings unverständlich. Seine Empörung über den Verlauf und das Ausmaß des Verfahrens hat Herr Dr. Gebro Doganay, wie nachfolgendem Pressebericht entnommen werden kann, im vierten Verhandlungstag zum Ausdruck gebracht.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2740539
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2727980
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2719360
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2695875

07. März 2007
BVerfG: Absolutes Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare verfassungswidrig
Am 07. März 2007 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 (1 BvR 2576/04) veröffentlicht, wonach das absolute Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare für verfassungswidrig erklärt wird. Die geltende Regelung hat allerdings noch Bestand. Bis zum 30. Juni 2008 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen haben. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für eine solche Neuregelung und weist darauf hin, dass diese Neuregelung sowohl die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Verbots bei Schaffung einer Ausnahmeregelung für besondere Umstände darstellen kann, wie aber auch die völlige Aufhebung des Verbots des Erfolgshonorars. Für eine kompakte Information über die wesentlichen Aspekte der Entscheidung lesen Sie die Pressemitteilung Nr. 27/07 des BVerfG vom 07. März 2007, für eine vertiefte Information den Beschluss des BVerfG vom 12. Dezember 2006, der bereits in einer Vorabveröffentlichung des Anwaltsblattes (AnwBl 4/2007, 297) zur Verfügung steht (http://www.anwaltsblatt.de/) und für eine Information über die Bewertung und den Standpunkt des DAV die DAV-Pressemitteilung Nr. 13/07 vom 07. März 2007 (siehe ausführlich zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html)

20. Februar 2007
Einstellung eines Verfahrens wegen Anstifung zum versuchten Totschlag
Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkte bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda die Einstellung eines Verfahrens wegen dem Verdacht der Anstiftung zum versuchten Totschlag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts. Der Mandantin wurde vorgeworfen, eine Personengruppe damit beauftragt zu haben, ihren Ex-Freund, der brutal zusammen geschlagen wurde, mittels eines Hammers zu töten. Die Mandantin wurde mehrmals von der Polizei vorläufig festgenommen und machte auf Anraten des Herrn Dr. Gebro Doganay keine Angaben zur Sache. Nach mehrmonatigen Ermittlungen sah sich die Staatsanwalktschaft sodann mangels Beweisen gezwungen, dass Verfahren einzustellen.

15. Februau 2007
BVerfG: Erneut Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erfolgreich, vgl. zum Beschluss des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070215_2bvr256306.html

23. Januar 2007
BGH: Sachverständigenhonorar kann in Relation zur Schadenshöhe berechnet werden
Verschiedene Versicherungen meinen, dass das Honorar eines Sachverständigen nach dem tatsächlichen Stundenaufwand bemessen werden müsse. Vereinbarungen, die eine anhand der Schadenshöhe gestaffelte Vergütung vorsehen, werden zurückgewiesen. Der BGH hat diesen Streit nun in seinem Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 - entschieden. Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden. Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=39041

17. Januar 2007
AG Marburg: Wiederaufnahme des Verfahrens wegen räuberischen Diebstahls
Unser zuständiger Rechtsanwalt für das Strafrecht, Dr. Gebro Doganay, erwirkt die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigem Urteil abgeschlossenem Verfahrens wegen räuberichem Diebstahl.
Der Mandant wurde wenige Tage nach der Tat in Haft genommen und legte in der Hauptverhandlung auf Anraten seines damaligen Verteidigers ein Geständnis zur Sache ab. Erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wurde das Mandat so dann Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay übertragen, welcher sodann durch den Widerruf des abgelegten Geständnisses und der Auflistung weiterer Beweismittel die Wiederaufnahme des Verfahrens erzielen konnte. Das Amtsgericht führte in Übereinstimmung mit der Auffassung des Herrn Dr. Gebro Doganay aus, dass der Widerruf des abgelegten Geständnisses eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO sei und der Verurteile in dem neuen Verfahren mit einem Freispruch zu rechnen habe (vgl. AG Marburg, Beschl. v. 17.01.2007, Az. 51 Gs - 4 Js 17077/06).

15. Januar 2007
LG Darmstadt: Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen schwerer räuberischer Erpressung
Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt die Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht in Darmstadt. Dem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit einem anderen Täter eine Tankstelle bewaffnet überfallen zu haben. Das Amtsgericht erließ gegen den Mandnaten bereits im Mai 2006 einen Haftbefehl, der nach der Intervention des Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay am 31.05.2006 (vgl. Mitteilung vom selben Tag) vom Oberlandesgerichts Frankfrant am Main aufgehoben wurde. Das Verfahren gegen den anderen Täter wurde sodann abgetrennt und dieser zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der andere Täter hatte in der Hauptverhandlung sodann den Mandanten des Herrn Dr. Gebro Doganay erneut als Mittäter bezichtigt. Darüber hinaus hatte ein Tatzeuge das Fluchtfahrzeug als einen silberfarbenen Kombi wahrgenommen. Nach der Erinnerung des Zeugen soll es sich um einen Opel oder einen VW Kombi gehandelt haben. Alle anderen Fahrzeugmarken hat der Zeuge ausgeschlossen. Im Rahmen weiterer Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft sodann herausgefunden, dass der Mandant des Herrn Dr. Gebro Doganay im Tatzeitraum einen silberfarbenen Ford Kombi angemietet hatte. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt hat daraufhin Anklage vor dem Landgericht Darmstadt erhoben und erneut den Erlaß eines Haftbefehls beantragt, den das Landgericht sodann antragsgemäß im Dezember 2006 erließ. Begründet wurde dieser neue Haftbefehl mit den Belastungen durch den anderen Täter in der Hauptverhandlung sowie mit der Anmietung des silberfarbenen Ford Kombi. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hob im Rahmen der Haftbefehlsverkündung hervor, dass auf die Angaben des anderen Täters ein dringender Tatverdacht nicht gestützt werden könne, da die Belastungen im Übrigen Ermittlungsergebnis keine Stützt finden. Zudem habe der Tatzeuge das Fluchtfahrzeug als einen VW oder einen Opel identifiziert, so dass auch aus der Anmietung eines Ford kein dringender Tatverdacht hergeleitet werden könne. Das Landgericht erließ dennoch den Haftbefehl. Am 18.12.2006 hat das Oberlandesgericht sodann erneut den Haftbefehl aufgehoben. Nach der Aufhebung des Haftbefehls hatte das Landgericht sodann noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu befinden, wofür im Gegensatz zum Erlaß eines Haftbefehls ein hinreichender Tatverdacht erforderlich ist, an den weniger hohe Anforderungen gestellt werden als den dringenden Tatverdacht, der für den Erlaß eines Haftbefehls erforderlich ist. Das Landgericht hat nunmehr die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, obwohl sich seit Erlaß des letzten Haftbefehls die Sachlage seit Erlaß des zweiten Haftbefehls nicht geändert hatte und folgte der Argumentation des Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay.
Das Verfahren hat in exempelhafterweise gezeigt, wie oberflächlich manche Strafkammern mit den gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls umgehen und hierdurch die Grundrechte der Beschuldigten "mit den Füßen treten".
Es wird nunmehr zu überlegen sein, ob gegen die Mitglieder der Strafkammer eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen ist.

21. Dezember 2006
Ausländerrecht: Neues Gesetz zum Kindergeldanspruch von Ausländern
Der Bundestag hat am 13.12.2006 mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Gesetz zum Kindergeldanspruch von Ausländern (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Nr. 60, S. 2915) beschlossen. Danach ist maßgebliches Kriterium zur Gewährung von Kindergeld der dauerhafte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Zum Erhalt von Kindergeld sind nunmehr auch diejenigen Ausländer berechtigt, die sich aus humanitären Gründen o. ä. in der BRD aufhalten, soweit weitere Voraussetzungen vorliegen, die auf einen dauerhaften Aufenthalt bzw. Verbleib hinweisen. Diese Personengruppe war bislang von der Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen gewesen. Obgleich dies eine leichte Verbesserung der Rechtslage darstellt, hat der Gesetzgeber die Chance für eine vollständige Gleichbehandlung ausländischer Eltern ungenutzt verstreichen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Beschlüssen aus dem Jahr 2004 eine Ungleichbehandlung aufgrund des Aufenthaltsstatus’ für verfassungswidrig erklärt. Ob die Neuregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt abzuwarten. Ausländische Eltern sollten die Rechtslage sorgfältig prüfen lassen, da Kindergeld rückwirkend geltend gemacht werden kann. Für das Ausländerrecht ist Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay zuständig, der Ihre Fragen hinsichtlich des Kindergeldanspruchs von Ausländern gerne beantwortet.

18. Dezember 2006
OLG Frankfurt am Main: Aufhebung eines Haftbefehls wegen schwerer räuberischer Erpressung
Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay konnte erneut vor dem OLG Frankfurt am Main die Aufhebung eines Haftbefehls wegen schwerer räuberischer Erpressung erwirken. Der Tatverdacht wurde im wesentlichen auf belastende Angaben eines Mitbeschuldigten gestützt. Nach dem das Amtsgericht erstmals einen Haftbefehl gegen den Mandanten erließ, konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay am 31.05.2006 (vgl. Pressemitteilung vom selben Tag) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Aufhebung des Haftbefehls erwirken. Das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten wurde daraufhin abgetrennt und der Mitbeschuldigte in der Zwischenzeit zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der Mitbeschulidgte hatte in der Hauptverhandlung erneut den Mandanten des Herrn Dr. Gebro Doganay als Mittäter bezichtigt und belastet. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat daraufhin gegen den Mandanten Anklage vor dem Landgericht Darmstadt erhoben und den Erlass eines Haftbefehls beantragt, welchen das Landgericht Darmstadt antragsgemäß erließ. Gegen diesen Haftbefehl hat Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt erhoben und konnte in der Sache erneut die Aufhebung des Haftbefehls erwirken. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob hervor, dass der Haftbefehl des Landgerichts eine summarische Prüfung aller Umstände vermissen lasse und kam zur Verneinung eines dringenden Tatverdachtes. Ferner betonte das Oberlandesgericht, dass das Vorliegen eines Haftgrundes auch sehr fraglich sei, da sich der Mandant trotz der im Falle einer Verurteilung drohenden erheblichen Straferwartung, nach Aufhebung des ersten Haftbefehls, dem Verfahren nicht entzogen habe, sondern vielmehr nach mehrmaligen Auslandsaufenthalten wieder nach Deutschland zurück gekehrt ist (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 18.12.2006, Az. 1 Ws 134/06).

14. Dezember 2006
BGH: Abrechnung nach so genanntem DAV-Abkommen
Nach einem Urteil des BGH vom 21. November 2006 - VI ZR 76/06 - kann aus dem Umstand, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfalls gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer eine Gebührenrechnung nach Maßgabe des so genannten DAV-Abkommens stellt, nicht der Schluss gezogen werden, dass er im Namen seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichte. (Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38285)

14. Dezember 2006
BGH: 1,3 Geschäftsgebühr bei durchschnittlichem Verkehrsunfall
Nach einem Urteil des BGH vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/06 ist es nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt. Es entspreche der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1,3 eine Regelgebühr darstelle. In dem konkreten, vom BGH zu entscheidenden Fall war die gezahlte Geschäftsgebühr von 1,0 revisionsrechtlich jedoch nicht zu beanstanden. (Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38284)

29. November 2006
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen neuen Haftbefehl nach vorausgegangener Haftverschonungsentscheidung
Nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 Strafprozessordnung darf die Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls nur dann widerrufen werden, wenn sich die Umstände im Vergleich zu der Beurteilungsgrundlage seit der Gewährung der Haftverschonung geändert haben. Ein nach der Haftverschonung ergangenes (nicht rechtskräftiges) Urteil kann im Einzelfall zwar geeignet sein, den Widerruf einer Haftverschonung durch Neuerlass eines Haftbefehls zu rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass die später vom Tatrichter verhängte oder die von der Staatsanwaltschaft beantragte
Strafe von der Prognose des Haftrichters erheblich zum Nachteil des Beschuldigten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht. War dagegen zum Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls mit der später ausgesprochenen – auch höheren – Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, darf die Haftverschonung nicht durch Erlass eines neuen Haftbefehls widerrufen werden. Insoweit setzt sich der vom Angeklagten auf der Grundlage des Verschonungsbeschlusses gesetzte
Vertrauenstatbestand als Ausprägung der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung durch.
Diesen Anforderungen wurden die angegriffenen Entscheidungen nicht gerecht. Das Landgericht hatte sich mit den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO erst gar nicht befasst. Die Widerrufsvoraussetzungen einer Haftverschonungsentscheidung können jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht dadurch umgangen werden, dass kurzerhand ein neuer Haftbefehl erlassen wird, ohne den oben beschriebenen verfassungsrechtlichen Rahmen zu beachten. Der Begünstigte einer Haftverschonungsentscheidung hat grundsätzlich Anspruch darauf, die Rechtskraft des Urteils in Freiheit zu erwarten. Das Oberlandesgericht hat einseitig auf die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren abgestellt, ohne darzulegen, warum der Strafausspruch zum Nachteil des Beschwerdeführers erheblich von der
bisherigen Straferwartung abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht hat. Vor allem aber hat das Oberlandesgericht nicht berücksichtigt, dass der Beschwerdeführer durch das strikte Befolgen der ihm erteilten Auflagen über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren hinweg einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat und hierin grundsätzlich schutzwürdig ist (vgl. ausführlich zu dem Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061129_2bvr234206.html).

20. November 2006
LG Mainz: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Freispruch im Fall der Tötung eines Neugeborenen
In dem Verfahren vor dem Schwurgericht in Mainz wegen Tötung eines Neugeborenen konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay heute einen Freispruch erwirken. Zur Wende in dem viel beachteten Verfahren war es gekommen, nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay einen national und international angesehenen Rechtsmediziner aus Hamburg ausfindig machte, der im Gegensatz zu dem Mainzer Rechtsmediziner zu dem Schluß kam, dass die tödlichen Verletzungen des Kindes durch die Selbsthilfe der Angeklagten bei der Geburt verursacht wurden. Das Mainzer Schwurgericht ist in seinem heutigen Urteil auf Grundlage des Hamburger Rechtsmediziners davon ausgegangen, dass der Tatbestand einer Tötung nicht vorliegt und hat die Angeklagte daher freigesprochen und festgestellt, dass die Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist. Darüber hinaus hat das Schwurgericht betont, dass die Angeklagte selbst für den Fall, dass man vom Vorliegen des Tatbestandes ausgehen würde, die Angeklagte auf der Ebene der Schuld freizusprechen sei, da sie schuldunfähig war. Der Freispruch wurde daher auf zwei Säulen gestützt. Auch die Psychiaterin, die zur Schulunfähigkeit kam, wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay in das Verfahren gebracht. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Psychiater war nur zur verminderten Schuldfägigkeit gekommen. Hätte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay den Rechtsmediziner aus Hamburg und die Psychiaterin aus Bonn nicht gestellt, wäre die Angeklagte möglicherweise zu einer mehrjährigen Haftstrafe auf Grund eines unzutreffenden rechtsmedizinischen Gutachtens verurteilt worden. Das Urteil wurde heute rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete.
Der Fall hat gezeigt, dass nur durch eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie eines engagierten Strafverteidigers und durch Hinzuziehung von Spezialisten aus dem Gebiet der Rechtsmedizin und der Psychiatrie seitens der Verteidigung Angeklagte und auch Gerichte vor Fehlurteilen mit gravierenden Folgen bewahrt werden. Siehe hierzu auch folgende Presseartikel:

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2610945

http://rhein-zeitung.de/on/06/11/21/rlp/r/regio-2.html?markup=verteidiger

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=1747974/1f9nykm/index.html

http://www.yauno.com/text-579.phtml

http://www.haberler.com/haber_582838.asp

16. November 2006
Ausländerrecht: Neues Bleiberecht für geduldete Ausländer absehbar
Die Grosse Koalition hat sich auf die Eckpunkte eines neuen Bleiberechts verständigt. Medienberichten nach soll nunmehr die rechtliche Situation langjährig in der Bundesrepublik geduldeter Ausländer verbessert werden. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländer mit Duldungen. Bislang ist geduldeten Ausländern die Möglichkeit zu Arbeiten verwehrt geblieben. Die Einzelheiten werden noch diesen Monat im Rahmen der Innenministerkonferenz verhandelt. Unserer Einschätzung nach werden diese Entwicklungen zu erhöhtem Beratungsbedarf führen. Eine Neuregelung ist absehbar, da erstmals der politische Wille zur Integration von geduldeten Ausländern geäußert wurde. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay betreut ausländerrechtliche Mandate und hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit dieser Materie. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zum aktuellen und künftigen Bleiberecht. Neuigkeiten zu Änderungen der Rechtslage finden Sie auf dieser Webseite.

02. November 2006
LG Mainz: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung eines Haftbefehls wegen Totschlags
In dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz wegen Tötung eines Neugeborenen konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay heute die Aufhebung des Haftbefehls erwirken, nachdem die Angeklagte seit ca. 11 Monaten in Untersuchungshaft war. Hintergrund für die Aufhebung des Haftbefehls war, dass ein von der Verteidigung sistierter rechtsmedizinischer Sachverständiger zu dem Schluß kam, dass die tödlichen Verletzungen des Kindes durch die Selbsthilfe der Angeklagten bei der Geburt verursacht worden sein könnten. Das Landgericht hob nach der Vernehmung des Sachverständigen auf einen entsprechenden Antrag des Herrn Dr. Gebro Doganay den Haftbefehl auf
(vgl. http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2586862).

01. November 2006
AG Kassel: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung eines Haftbefehls wegen Mordes
Unser zuständige Rechtsanwalt für das Strafrecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay, hat die Aufhebung eines Haftbefehles wegen Mordes erwirken können. Der dringende Tatverdacht wurde auf ein Sachverständigengutachten zur kurdischen Kultur gestützt, wonach der Beschuldigte u. a. seinem Sohn den Auftrag erteilt haben sollte, seinen Schwiegersohn zu ermorden. Nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt hat, stellte die Staatsanwaltschaft ihrerseits den Antrag, den Haftbefehl aufzuheben (AG Kassel, Beschl. v. 01.11.2006, Az.: 201 Gs - 4640 Js 32342/06).

30. Oktober 2006
BVerfG: Erneut Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluss erfolgreich
Die vier Beschwerdeführer befanden sich wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln seit November 2004 bzw. seit April 2005 in Untersuchungshaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die insgesamt zwölf Beschuldigten Anklage erhoben hatte, fand die Hauptverhandlung vor dem Landgericht zunächst
von März bis Mai 2006 statt. Im Juni 2006 setzte das Landgericht die Hauptverhandlung aus, nachdem zwei Richter der Strafkammer erfolgreich wegen des Vorwurfs der Befangenheit abgelehnt worden waren. Das Präsidium des Landgerichts löste in der Folgezeit die für das Verfahren gegen die Beschwerdeführer zuständige Strafkammer auf und wies das Verfahren einer anderen Strafkammer zu. Die neuen Hauptverhandlungstermine sind für die Monate Oktober 2006 bis Februar 2007 vorgesehen. Im Rahmen der Haftprüfung nach § 121 Abs. 1 StPO ordnete das Kammergericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Wichtige Gründe hätten ein Urteil noch nicht zugelassen.
Die gegen den Haftfortdauerbeschluss gerichteten Verfassungsbeschwerden hatten Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass der Beschluss des Kammergerichts die Beschwerdeführer in ihrem Freiheitsgrundrecht verletze, da dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei. Die Sache wurde zu erneuter Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.2006, Az.: 2 BvR 1742/06, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061020_2bvr174206.html).

20. Oktober 2006
EGMR: Kindergeldanspruch für Ausländer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei Urteilen entschieden, dass Ausländer unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus einen Kindergeldanspruch haben können (EGMR IV. Sektion, Urteil vom 25. 10. 2005 - 59140/00 (Okpisz/Deutschland); entsprechende Entscheidung im Urteil vom 25. 10. 2005 - 58453/00 (Niedzwiecki/Deutschland)). Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung und Ausländer ohne eine solche waren bei der Gewährung von Kindergeld bislang unterschiedlich behandelt worden. So waren Ausländer, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, generell von der Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen geblieben. Der Gerichtshof hat in dieser unterschiedlichen Behandlung eine Verletzung des Art. 14 EMRK i. V. m. Art. 8 EMRK gesehen. Es handele sich um eine Diskriminierung für die es keine sachliche und vernünftige Rechtfertigung gebe. Der Gerichtshof bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zudem zum Ersatz des Vermögensschaden in Höhe von 2.500 €. Die Entscheidungen des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts sind insoweit für ausländische Eltern mit Aufenthaltsbefugnis interessant, als dass unter Zugrundelegung dieser Rechtssprechung die Möglichkeit besteht Kindergeld rückwirkend geltend zu machen. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay betreut ausländerrechtliche Mandanten und beantwortet gerne ihre Fragen. Beachten Sie bitte auch unsere Mitteilung vom 9. August 2006 zu diesem Thema.

19. Oktober 2006
OLG Karlsruhe: Kein Fahrverbot bei besonderer Belastung des Betroffenen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Tatrichter von der Verhängung eines Regel-Fahrverbots gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße absehen kann, wenn das Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des Betroffenen führen würde (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.09.2005, 1 Ss 84/05). Der Betroffene war bei einer Trunkenheitsfahrt kontrolliert worden. Er war jedoch beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen und zu Unterhaltszahlungen an seine Kinder verpflichtet. Das Fahrverbot hätte zu einer erheblichen Belastung des Betroffenen geführt. Eine existenzgefährdende Wirkung erlaube von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen. Die Erhöhung der Geldbuße entfalte eine ausreichende Warnfunktion. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay ist für das Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig und hat bereits gleichgelagerte Fälle erfolgreich zum Abschluss bringen können. Er beantwortet gern Ihre Fragen zu diesem Thema.

17. Oktober 2006
BGH: Keine Bindung an fiktive Abrechnung
In seinem Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - hat der BGH entschieden, dass der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden zunächst auf der Grundlage eines von einem Sachverständigen ermittelten Aufwandes abrechnet, an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden ist. Er kann im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen die höheren Kosten einer zwischenzeitlich tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, wenn sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt. Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38152

05.10.2006
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft
Das Bundesverfassungsgericht hob einen Beschluss des OLG Bamberg auf, mit dem der Antrag eines Angeklagten auf Aufhebung eines Haftbefehls verworfen wurde. In seiner Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass das Verfahren nicht mit der erforderlichen Beschleunigung durchgeführt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.10.2006, Az.: 2 BvR 1815/06, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061005_2bvr181506.html).

22. September 2006
OLG Hamm: Verbotene Handybenutzung im Straßenverkehr
Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 12.07.2006 (Az. 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Handybenutung im Straßenverkehr auch dann vorliegt, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um eine gespeicherte Telefonnummer abzulesen. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil der ersten Instanz, das den Fahrer zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro verurteilt hatte, bestätigt. Der Führer einer Sattelzugmaschine mit Anhänger hatte während der Fahrt sein privates Mobiltelefon in die Hand genommen, um auf diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer abzulesen, die er danach in das ebenfalls im Fahrzeug vorhandene dienstliche Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung eingeben wollte, um sodann zu telefonieren. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts umfasst ein "Benutzen" im Sinne der genannten Vorschrift sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, somit also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz. Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem Komplex.

13.09.2006
BGH zur Verpflichtung des Vermieters bei Betriebskostenendabrechnungen
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 13.06.2006 aufgehoben, bei dem es um die Erstattung von Betriebskostenendabrechnungen ging. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Klage des Vermieters, der durch unsere Kanzlei vertreten wurde, auf Ausgleich einer Betriebskostenendabrechnung abgewiesen. Das Landgericht Wiesbaden war der Auffassung, dass der Vermieter verpflichtet gewesen sei, die der Betriebskostenendabrechnung zugrunde liegenden Einzelrechnungen auf Anforderung des Mieters diesem zu übersenden. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung - ebenso wie die Sachbearbeiter unserer Kanzlei - nicht und hob das Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf (Az. des BGH, Urt. v. 13.09.2006, Az. VIII ZR 71/06, vgl. http://www.bundesgerichtshof.de/)

21.08.2006
Pflichtverteidigerauswechselung
Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung, da dem Beschuldigten vor der Beiordnung kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Allein die Mandatierung im Verkündungstermin zum Haftbefehl sieht das Gericht für die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses nicht als ausreichend an (LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 21.08.2006, Az. 5/28 Qs 17/2006).

17. August 2006
BGH: Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für Rückstufungsschaden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 25. April 2006 verkündeten Urteil entschieden, dass auch bei nur anteiliger Schadensverursachung ein Rückstufungsschaden vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung ersetzt werden muss, der dadurch entsteht, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt (BGH, Urt. v. 25.04.2006, Az. VI ZR 36/05). Hintergrund ist, dass der Geschädigte, der seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, von der Versicherung zurückgestuft wird. Der BGH hat nun entschieden, dass dieser Rückstufenschaden auch dann zu ersetzen ist, wenn eine Schadensverteilung vorliegt. Der Schaden muss dann anteilig geteilt werden. Es kommt nicht darauf an, ob ein Ereignis die ausschließliche oder alleinige Ursache des Schadens ist; auch eine Mitursächlichkeit steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich. Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem Komplex.

16. August 2006
Verkehrsunfall: Bei fiktiver Abrechnung können Kosten einer Vertragswerkstatt zugrundegelegt werden
Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein und das Amtsgericht München haben entschieden, dass bei fiktiver Abrechnung eines Verkehrsunfalls die Kosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt zugrunde gelegt werden können. Der Geschädigte braucht sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung deshalb nicht auf freie Werkstätten verweisen zu lassen, die die Reparatur günstiger anbieten. Insbesondere im Fall des Weiterverkaufs des Fahrzeugs sowie für den Fall etwaiger Garantieleistungen kann es durchaus von Vorteil sein, wenn eine Reparatur in einer markengebunden Vertragswerkstatt vorgenommen wurde (AG Rüdesheim am Rhein, Urteil vom 28.07.2006, Az. 2 C 71/06 (08)). Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt oder nicht. Auch das Alter des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt spielt keine Rolle (AG München, Az. 343 C 34380/05). Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und berät Sie gerne bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen.

9. August 2006
Kindergeldanspruch ausländischer Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger, die in der BRD leben und erwerbstätig sind, haben u. U. den gleichen Kindergeldanspruch wie deutsche Staatsbürger. Dabei ist zu differenzieren. Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie von Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht, müssen dafür nicht im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein. Dies betrifft Ausländer aus den Staaten Bosnien und Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei sowie Tunesien. Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, waren bislang generell von der Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen geblieben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz gehalten und damit für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Beschl. v. 6.7.2004, Az. 1 BvR 2515/95). Eine Neuregelung der rechtlichen Grundlagen ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Welche Regelung letztendlich getroffen wird, bleibt daher abzuwarten. Das Thema bleibt interessant, da das Kindergeld rückwirkend geltend gemacht werden kann. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay ist in unserer Kanzlei für Ausländer- und Asylrecht zuständig und berät Sie gerne zu diesen Themen.

8. August 2006
BGH: Autovermieter müssen über teuren Unfallersatztarif aufklären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 28.06.2006 verkündeten Urteil entschieden, dass Autovermieter bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeuges deutlich und unmissverständlich darüber belehren müssen, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherung den Unfallersatztarif unter Umständen nicht im vollen Umfang ersetzt (BGH, Urt. v. 28.06.2006, Az. XII ZR 50/04). Hintergrund ist, dass Autovermieter häufig deutlich teuere Tarife bei der Anmietung von Unfallersatzfahrzeugen als gewöhnlich verwenden. Diese Unfallersatztarife sind durchschnittlich um mindestens 100 % höher als die Normaltarife. Den unverschuldeten Beteiligten eines Verkehrsunfalls trifft allerdings eine Schadensminderungspflicht, wenn er ein Ersatzfahrzeug anmietet. Bei der Anmietung zu einem teuren Unfallersatztarif besteht daher das Risiko, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten nicht vollständig ausgleicht. Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem Komplex.

24. Juli 2006
Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung eines Beschlusses über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, weil die weitere Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf einen "Vorwegvollzug" der Maßregelregel hinausliefe und damit unverhältnismäßig wäre (LG Kassel, Beschl. vom 17.07.2006, Az.: 8850 Js 46871/04 5 Kls).

21. Juli 2006
BGH: Erstattung der Reparaturkosten bei Weiterbenutzung des Kfz nach Verkehrsunfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 23. Mai 2006 verkündeten Urteil entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten verlangen kann, wenn er das Fahrzeug – auch ggf. unrepariert – mindestens sechs Monate weiterbenutzt (BGH, Urt. v. 23.05.2006, Az. VI ZR 192/05). Dies gilt für die Fälle, in denen der Fahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Geschädigte kann die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwertes verlangen.

20. Juli 2006
LG Kassel: Aufhebung eines Haftbefehls mangels Fluchtgefahr und wegen Unverhältnismäßigkeit
Das Landgericht Kassel hat in seinem Beschluss vom 20.06.2006 einen Haftbefehl des Amtsgerichts aufgehoben, weil keine Fluchtgefahr besteht (LG Kassel, Beschl. v. 20.06.2006, Az. 8850 Js 46871/04). Eine Fluchtgefahr könne dann nicht angenommen werden, wenn der Angeschuldigte bislang allen Meldeauflagen nachgekommen ist. Das Gericht betonte auch die Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft, wenn die zuständige Kammer derart ausgelastet ist, dass mit einer Terminierung in nächster zeit nicht zu rechnen sei und Verzögerungen des Verfahrens zu erwarten seien. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat den Angeschuldigten in diesem Verfahren vertreten.

9. Juli 2006
Italien ist Weltmeister.
Wir gratulieren der italienischen Nationalmannschaft zum Gewinn der Fussballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

6. Juli 2006
AG Mainz: Stundenhonorar eines Kfz-Sachverständigen von 50 bis 60 € durchaus üblich
In einem heute verkündeten Urteil hat das Amtsgericht Mainz entschieden, dass ein Stundenhonorar von 50,00 bis 60,00 € für einen Kfz-Sachverständigen als durchaus üblich anzusehen ist (AG Mainz, Urt. v. 06.07.2006, Az. 83 C 122/06). In dem zugrundeliegenden Fall hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kostenrechnung des Sachverständigen u. a. mit dem Argument zurückgewiesen, der Sachverständige könne seine Vergütung nicht in Bezug auf die Schadenshöhe setzen. Das Gericht hat jedoch der Klage auf erstattung der Sachverständigenkosten stattgegeben. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat in dem Verfahren den streitverkündeten Sachverständigen vertreten.

6. Juli 2006
Fußball-WM: Finale
Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Doganay & Doganay gratulieren der deutschen Nationalmannschaft zu der guten Leistung und bedanken sich für spannende drei Wochen. Wir gratulieren der „Squadra Azzura“ und der „Equipe Tricolore“ zum Einzug in das Finale!

1. Juli 2006
BGH: Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Verunreinigung durch Nikotinkonsum
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) teilt mit, dass Verunreinigungen durch Nikotinkonsum keine Vertragsverletzungen des Mieters darstellen, wenn sich die Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch verschlechtert und keine wirksame Vereinbarung vorliegt, die das Rauchen einschränkt. In seiner Entscheidung hat der BGH die Behandlung von „exzessiven Rauchens“ offen gelassen (Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 93/2006 – Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05).

29. Juni 2006
BGH: Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) teilt mit, dass das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist, weil eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis fehlt. Der BGH führt aus, dass wettbewerbsrechtlich unlauter nur derjenige handelt, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dieser erforderliche Marktbezug fehle der Vorschrift über die Erlaubnispflicht der Sondernutzung. Sie diene ausschließlich dem Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Straße und nicht dazu, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Werbetreibenden seien ein bloßer Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelungen und könnten nicht mit einer Wettbewerbsklage unterbunden werden. (Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2006 - Urteil vom 11. Mai 2006 – I ZR 250/03).

28. Juni 2006
Fußball-WM: Keine Sonderrechte bei Autokorsos
Die Polizei Hessen teilt auf ihrem Internetportal mit, dass bei aller Freude und Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Selbst bei dem schönsten Sieg gibt es keinerlei Sonderrechte im Straßenverkehr. Lichtzeichenanlagen, Vorfahrtszeichen, Überhol- und Geschwindigkeitsverbote sowie das Gurtanlegen sind ebenso zu beachten wie das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinwirkung. Außerdem entstehen durch Fahnen, die aus fahrenden Fahrzeugen gehalten werden, besondere Gefahren. Das Gleiche gilt für Mitfahrer, die sich während der Fahrt aus dem Fahrzeug herauslehnen.

25. Juni 2006
Jetzt bewerben: Die Rechtsanwälte von Dr. Doganay & Doganay suchen Verstärkung!
Unsere Rechtsanwaltskanzlei sucht ab 1. August 2006 eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Wenn Sie einen guten Schulabschluss in der Tasche haben und nun neue Herausforderungen suchen, dann sollten wir uns kennen lernen. Mehr Infos und Ansprechpartner finden Sie im Untermenü „Jobs“ auf dieser Website.

31. Mai 2006
OLG Frankfurt am Main: Aufhebung eines Haftbefehls wegen schwerer räuberischer Erpressung
Unser zuständige Rechtsanwalt für das Strafrecht Herr Dr. Gebro Doganay hat erfolgreich Beschwerde gegen einen Haftbefehl wegen schwerer räuberischer Erpressung erhoben und konnte damit die Aufhebung des Haftbefehls erreichen, da der dringende Tatverdacht nahezu ausschließlich auf die Belastungen durch einen Mitbeschuldigten beruhte, die im übrigen Ermittlungsergebnis keine Stütze fanden (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 31.05.2006 - 1 Ws 50/06, StV 2006, 642f.).

12. April 2006
LG Fulda: Pflichtverteidigerauswechslung
Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay, in unserer Kanzlei zuständig für das Strafrecht, hat erfolgreich Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss auf Pflichtverteidigerauswechselung erhoben (LG Fulda, Beschl. v. 12.04.2006 - 2 Qs 39/06 sowie 2 Qs 44/06).

20. Februar 2006
OLG Koblenz: Äußerung „Soll ich euch beide umbringen?“ ist für sich keine Bedrohung
Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay, zuständiger Sachbearbeiter für das Strafrecht bei Dr. Doganay & Doganay Rechtsanwälte, hat erfolgreich Sprungrevision gegen die Verurteilung wegen Bedrohung durch die Äußerung "Soll ich euch beide umbringen?" eingelegt. Das Urteil des Amtsgericht wurde aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück verwiesen (OLG Koblenz, Beschl. v. 20.02.2006 - 1 Ss 367/05, NJW 2006, 3015; siehe auch NStZ 2006, Heft 8, VIII; vgl. auch http://www.ll-academy.info/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=40).

1. Januar 2006
Download: Änderungen des Asylverfahrensrechts
Die Novellierungen des Asylverfahrensrechts seit dem 01.01.1991 als PDF Download
 
 

 

   
 

 

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