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| Aktuelles |
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19. September 2007
Bundesverfassungsgericht: Erneut erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
(siehe zu den Beschlüssen, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070919_2bvr184707.html sowie http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070919_2bvr185007.html)
28. August 2007
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im sogenannten Ehrenmordprozess auf (siehe Pressemittleiung des BGH unter http://www.bundesgerichtshof.de)
21. August 2007
Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen
die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
(siehe zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070808_2bvr160907.html).
17. August 2007
Bundesverfassungsgericht: Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Inhaftierung
nach vorangegangener Haftverschonung
(siehe zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070815_2bvr148507.html).
08. August 2007
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Erfolgreiche Beschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und drei Monaten
Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay legte erfolgreich eine Haftbeschwerde zum OLG Frankfurt am Main ein, nachdem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten (noch nicht rechtskräftig) verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht vermochte entgegen der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Darmstadt den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht anzunehmen.
08. August 2007
Landgericht Fulda: Berufungsrücknahme der Staatsanwaltschaft gegen freisprechendes Urteil
Vor dem Landgericht Fulda konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay die Staatsanwaltschaft in der öffentlichen Verhandlung dazu veranlassen, ihre Berufung gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts zurück zu nehmen, nachdem ein Teil der Zeugen aus 1. Instanz erneut vernommen und ihre Angaben in 1. Instanz bestätigt hatten.
07. August 2007
Amtsgericht Seligenstadt: Freispruch vom Vorwurf des Trickdiebstahls
Vor dem Amtsgericht Seligenstadt konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken, nachdem er das Gericht davon überzeugen konnte, dass ein Wiedererkennen bei einer Wahllichtbildvorlage mit einer Überzeugung von 80 % für eine Verurteilung nicht ausreicht.
12. Juli 2007
Bundesverfassungsgericht: Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr155003.html).
10. JUli 2007 Landgericht Wiesbaden: Urteilsverkündung im Fall des Tuncay I. Das Schwurgericht hat den Angeklagten Tuncay I. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt, während die Anklage noch von Mord ausging (vgl. folgenden Pressebericht http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2892818).
05. Juni 2007
Bundesverfassungsgericht:
Verfassungsrechtliche Vorgaben im
strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, vgl. zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070516_2bvr009307.html
30.
Mai 2007 Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen die
Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses, siehe zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070418_2bvr209405.html
16.
Mai 2007 Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde des
Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich siehe
zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070430_2bvr215106.html
15.
Mai 2007 Bundesverfassungsgericht: Begrenzung der gesetzlichen
Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten
verfassungsgemäß siehe zum Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr091005.html
07.
Mai 2007 Landgericht Wiesbaden: Prozessauftakt im Tötungsprozess
gegen einen 28jährigen Türken Im Wiesbadener Tötungsproozess
konnte die Verteidigung unter Mitwirkung des Herrn Dr. Gebro Doganay
zunächst erwirken, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen
Mordes zur Hauptverhandlung wegen Totschlags zugelassen wurde. (vgl.
folgende Presseberichte http://www.pr-inside.com/de/ehefrau-vor-den-augen-der-tochter-r115691.htm http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2817381
30.
April 2007 Landgericht Coburg: Freispruch im Coburger
Geldfälscherverfahren Im Coburger Geldfälscherverfahren, indem es
auch um räuberische Erpressung und Waffenhandel ging, konnte Herr
Dr. Gebro Doganay nach vier Verhandlungstagen für seinen Mandanten
einen Freispruch erwirken, während der Mitangeklagte zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde. Herrn
Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay war es gelungen, die Strafkammer
davon zu überzeugen, dass die ausschließlichen Belastungen durch den
Mitangeklagten keine Stütze in der übrigen Beweisaufnahme fanden, so
dass die Strafkammer den Mandanten freigesprochen hat (vgl.
folgenden Pressebericht http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/coburg/resyart.phtm?id=1119887).
23.
April 2007 Landgericht Frankfurt am Main: Im Prozessauftakt im
Frankfurter Foltermordverfahren wurde heute die Öffentlichkeit auf
entsprechende Anträge der Verteidigung für die Dauer der Einlassung
der Angeklagten, von denen einer von Herrn Dr. Gebro Doganay
verteidigt wird, ausgeschlossen (vgl. die folgenden
Presseberichte http://de.news.yahoo.com/23042007/336/frankfurter-gericht-verhandelt-foltermord-47-jaehrigem.html http://www.pr-inside.com/de/frankfurter-gericht-verhandelt-foltermord-an-r101055.htm http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5710&key=standard_document_29565078
16.
April 2007 Amtsgericht Wiesbaden: Prozess gegen aramäische
Familie nach drei Monaten in 1. Instanz zu Ende Nach nunmehr
sechs Verhandlungstagen hat der Prozess gegen eine aramäische
Familie in erster Instanz mit dem Mandanten des Herrn Dr. Gebro
Doganay mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sein Ende
gefunden. Das Urteil wurde ausschließlich auf die belastenenden
Angaben der Tochter gestützt, ohne dass die Angaben der
Entlastungszeugen ansatzweise zur Sprache gekommen sind. Das Urteil
wird daher angefochten werden (vgl. auch http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2790479).
13.
April 2007 Prozessvorschau Vor dem Landgericht Frankfurt am
Main wird am 23.04.2007 der Foltermord-Prozess u. a. gegen einer
16jährigen beginnen, dem vorgworfen wird, das Opfer mit 71
Messerstichen ermordet zu haben. Dieser Angeklagte wird von Herrn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro Doganay
verteidigt. Ferner beginnt am 07.05.2007 vor der
Schwurgerichtskammer in Wiesbaden der Tötungsprozess gegen einen
Türken, dem vorgeworfen wird seine Ehefrau vor den Augen des
gemeinsamen 4-jährigen Kindes getötet zu haben, weil sie einen
Liebhaber hatte und sich von dem Angeklagten trennte. Auch dieser
Angeklagte wird von Herrn Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro
Doganay verteidigt (vgl. die nachfolgenden Presseberichte http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,468028,00.html http://www.politicallyincorrect.de/2006/11/und_noch_ein_ehrenmord_in_deut.html http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2608214
11.
April 2007 Bundesgerichtshof: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay
erhebt erfolgreich Revision zum BGH auf Grund einer Verurteilung
wegen Beihilfe zur Zuhälterei siehe zum Beschluss, Beschluss des
2. Strafsenats vom 11.4.2007 - 2 StR 107/07 - http://www.bundesgerichtshof.de/
10.
April 2007 Vor der Ersten großen Strafkammer des Landgerichts
Coburg hat am Dienstag der Prozess gegen zwei Kurden begonnen, denen
u. a. Geldfälschung sowie räuberische Erpressung und Waffenhandel
vorgeworfen wird. Einer der Angeklagten wird von Herrn Rechtsanwalt
sowie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gebro Doganay verteidigt (siehe
die folgenden Presseberichte und TV-Ausschnitt: http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1059&showNews=77197&newVideo=20070410_Geldfaelscher_CO.wmv http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/kronach/resyart.phtm?id=1111334 http://www.np-coburg.de/nachrichten/regional/kronach/resyart.phtm?id=1110881
29.
März 2007 Der Vostand der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am
Main hat am 29.03.2007 an Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay auf
Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und
praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die
Bezeichnung FACHANWALT FÜR STRAFRECHT und FACHANWALT FÜR
VERKEHRSRECHT zu führen.
29. März 2007 BVerfG:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von
Untersuchungshaft Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 15.
Juli 2006 wegen des Verdachts des versuchten Mordes mit schwerer
Brandstiftung in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat
noch keine Anklage erhoben. Im September 2006 verwarf das
Landgericht Nürnberg-Fürth die Haftbeschwerde des
Beschwerdeführers als unbegründet. Im Januar 2007 ordnete das
Oberlandesgericht Nürnberg die weitere Fortdauer
der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus an. Die
Besonderheiten des Falles machten gründliche Ermittlungen
erforderlich, für die eine lange Bearbeitungszeit zu
veranschlagen sei. Das ursprüngliche Geständnis werde von der
Verteidigung nicht anerkannt und müsse unabhängig
hiervon nachgeprüft werden. Der Abschluss der polizeilichen
Ermittlungen sei für die nächste Zeit zu erwarten, nachdem vor
kurzem mehrere beim Landeskriminalamt eingeholte Stellungnahmen
eingegangen seien. Die Verfassungsbeschwerde des
Beschwerdeführers, mit der er sich gegen die Aufrechterhaltung
der Untersuchungshaft wandte, war erfolgreich. Die 3. Kammer des
Zweiten Senats hob den Haftfortdauerbeschluss
des Oberlandesgerichts auf, da er den Beschwerdeführer in
seinem Freiheitsgrundrecht in Verbindung mit seinem Anspruch auf
ein faires Verfahren verletze. Der Beschluss des
Oberlandesgerichts lasse nicht mit der in Haftsachen zu
fordernden Gewissheit erkennen, dass das Verfahren nicht durch
der Justiz anzulastende Fehler in verfassungswidriger
Weise verzögert wurde. Das Bundesverfassungsgericht hob ferner
hervor, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft auch nicht mit
der Erwägung gerechtfertigt werden kann, dass der Beschwerdeführer
ohnehin mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen habe. Die
Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind im
Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung. Sollte sich im
Rahmen der nunmehr erneut durchzuführenden Haftprüfung ergeben,
dass über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten hinweg
keine verfahrensfördernden Ermittlungshandlungen stattgefunden
haben, kann eine Fortdauer der bereits mehr als sechs Monate
andauernden Untersuchungshaft nicht angeordnet werden. Das
Oberlandesgericht muss unverzüglich erneut in der Sache
entscheiden (vgl. zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070329_2bvr048907.html).
19.
März 2007 BVerfG: Zur Strafbarkeit wegen Verkehrsunfallflucht bei
Fällen des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort Das BVerfG
hat entschieden, dass die Erstreckung der Strafbarkeit nach § 142
Abs. 2 Nr. 2 StGB auf Fälle des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom
Unfallort gegen das strafrechtliche Analogieverbot verstößt (vgl.
zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070319_2bvr227306.html).
09.
März 2007 Im Verfahren gegen eine aramäische Familie wegen
(versuchter) Nötigung vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay
einen der vier Angeklagten. Angeklagt sind die Eltern sowie eine
Schwester und ein Bruder der zentralen Belastungszeugin, die von
ihrer Familie mit dem Tode bedoht worden sein soll, weil sie einen
muslimischen Freund hat. Der Prozess hat bisher fast das Ausmaß
eines Schwurgerichtsverfahrens eingenommen. Bisher wurde an vier
Verhandlungstagen mit vier Angeklagten und vier Pflichtverteidigern
verhandelt. Am 29.03.2007 soll es zum 5. Verhandlungstag kommen,
dies wohl gemerkt, in einem Verfahren welches lediglich einen
Nötigungsvorwurf zum Gegenstand hat. Hintergrund dieses
umfangreichen Verfahrens mit Medien- und Fernsehpräsenz ist nach der
festen Überzeugung des Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay, dass
der Mordfall Karabey vom Juni 2005, einem Verbrechen an einer
20-jährigen Türkin, die vom Bruder erschossen wurde, in dem
vorliegendem Vefahren zur Einschätzung geführt hat, dass erneut eine
junge Frau in Lebensgefahr schwebt. Man versucht seitens der
Staatsanwaltschaft alle gleichgelagerten Verfahren unter einem Kamm
zu scheren, um Exempel zu statuieren. Ohne den Mordfall Karabey wäre
diese Sache nach der festen Überzeugung des Herrn Rechtsanwalt Dr.
Gebro Doganay bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt worden.
Das Ausmaß dieses Verfahrens ist unter rechtsstattlichen
Gesichtspunkten nicht nur nicht nachzuvollziehen, sondern
schlechterdings unverständlich. Seine Empörung über den Verlauf und
das Ausmaß des Verfahrens hat Herr Dr. Gebro Doganay, wie
nachfolgendem Pressebericht entnommen werden kann, im vierten
Verhandlungstag zum Ausdruck gebracht. http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2740539 http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2727980 http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2719360 http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2695875
07.
März 2007 BVerfG: Absolutes Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare
verfassungswidrig Am 07. März 2007 hat das
Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 (1
BvR 2576/04) veröffentlicht, wonach das absolute Verbot anwaltlicher
Erfolgshonorare für verfassungswidrig erklärt wird. Die geltende
Regelung hat allerdings noch Bestand. Bis zum 30. Juni 2008 muss der
Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen haben. Das Gericht gibt dem
Gesetzgeber einen weiten Spielraum für eine solche Neuregelung und
weist darauf hin, dass diese Neuregelung sowohl die
Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Verbots bei Schaffung einer
Ausnahmeregelung für besondere Umstände darstellen kann, wie aber
auch die völlige Aufhebung des Verbots des Erfolgshonorars. Für eine
kompakte Information über die wesentlichen Aspekte der Entscheidung
lesen Sie die Pressemitteilung Nr. 27/07 des BVerfG vom 07. März
2007, für eine vertiefte Information den Beschluss des BVerfG vom
12. Dezember 2006, der bereits in einer Vorabveröffentlichung des
Anwaltsblattes (AnwBl 4/2007, 297) zur Verfügung steht (http://www.anwaltsblatt.de/) und für eine
Information über die Bewertung und den Standpunkt des DAV die
DAV-Pressemitteilung Nr. 13/07 vom 07. März 2007 (siehe ausführlich
zum Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html)
20.
Februar 2007 Einstellung eines Verfahrens wegen Anstifung zum
versuchten Totschlag Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkte
bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda die Einstellung
eines Verfahrens wegen dem Verdacht der Anstiftung zum versuchten
Totschlag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts.
Der Mandantin wurde vorgeworfen, eine Personengruppe damit
beauftragt zu haben, ihren Ex-Freund, der brutal zusammen geschlagen
wurde, mittels eines Hammers zu töten. Die Mandantin wurde mehrmals
von der Polizei vorläufig festgenommen und machte auf Anraten des
Herrn Dr. Gebro Doganay keine Angaben zur Sache. Nach mehrmonatigen
Ermittlungen sah sich die Staatsanwalktschaft sodann mangels
Beweisen gezwungen, dass Verfahren einzustellen.
15. Februau
2007 BVerfG: Erneut Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung
von Untersuchungshaft erfolgreich, vgl. zum Beschluss des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070215_2bvr256306.html
23.
Januar 2007 BGH: Sachverständigenhonorar kann in Relation zur
Schadenshöhe berechnet werden Verschiedene Versicherungen
meinen, dass das Honorar eines Sachverständigen nach dem
tatsächlichen Stundenaufwand bemessen werden müsse. Vereinbarungen,
die eine anhand der Schadenshöhe gestaffelte Vergütung vorsehen,
werden zurückgewiesen. Der BGH hat diesen Streit nun in seinem
Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 - entschieden. Nach einem
Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe
berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher
Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt
werden. Zum Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=39041
17.
Januar 2007 AG Marburg: Wiederaufnahme des Verfahrens wegen
räuberischen Diebstahls Unser zuständiger Rechtsanwalt für das
Strafrecht, Dr. Gebro Doganay, erwirkt die Wiederaufnahme eines
durch rechtskräftigem Urteil abgeschlossenem Verfahrens wegen
räuberichem Diebstahl. Der Mandant wurde wenige Tage nach der Tat
in Haft genommen und legte in der Hauptverhandlung auf Anraten
seines damaligen Verteidigers ein Geständnis zur Sache ab. Erst nach
rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wurde das Mandat so dann
Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay übertragen, welcher sodann
durch den Widerruf des abgelegten Geständnisses und der Auflistung
weiterer Beweismittel die Wiederaufnahme des Verfahrens erzielen
konnte. Das Amtsgericht führte in Übereinstimmung mit der Auffassung
des Herrn Dr. Gebro Doganay aus, dass der Widerruf des abgelegten
Geständnisses eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO sei
und der Verurteile in dem neuen Verfahren mit einem Freispruch zu
rechnen habe (vgl. AG Marburg, Beschl. v. 17.01.2007, Az. 51 Gs - 4
Js 17077/06).
15. Januar 2007 LG Darmstadt: Nichteröffnung
des Hauptverfahrens wegen schwerer räuberischer
Erpressung Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt die
Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen schwerer räuberischer
Erpressung vor dem Landgericht in Darmstadt. Dem Mandanten wurde
vorgeworfen gemeinsam mit einem anderen Täter eine Tankstelle
bewaffnet überfallen zu haben. Das Amtsgericht erließ gegen den
Mandnaten bereits im Mai 2006 einen Haftbefehl, der nach der
Intervention des Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay am 31.05.2006 (vgl.
Mitteilung vom selben Tag) vom Oberlandesgerichts Frankfrant am Main
aufgehoben wurde. Das Verfahren gegen den anderen Täter wurde sodann
abgetrennt und dieser zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren
verurteilt. Der andere Täter hatte in der Hauptverhandlung sodann
den Mandanten des Herrn Dr. Gebro Doganay erneut als Mittäter
bezichtigt. Darüber hinaus hatte ein Tatzeuge das Fluchtfahrzeug als
einen silberfarbenen Kombi wahrgenommen. Nach der Erinnerung des
Zeugen soll es sich um einen Opel oder einen VW Kombi gehandelt
haben. Alle anderen Fahrzeugmarken hat der Zeuge ausgeschlossen. Im
Rahmen weiterer Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft sodann
herausgefunden, dass der Mandant des Herrn Dr. Gebro Doganay im
Tatzeitraum einen silberfarbenen Ford Kombi angemietet hatte. Die
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt hat daraufhin Anklage
vor dem Landgericht Darmstadt erhoben und erneut den Erlaß eines
Haftbefehls beantragt, den das Landgericht sodann antragsgemäß im
Dezember 2006 erließ. Begründet wurde dieser neue Haftbefehl mit den
Belastungen durch den anderen Täter in der Hauptverhandlung sowie
mit der Anmietung des silberfarbenen Ford Kombi. Herr Rechtsanwalt
Dr. Gebro Doganay hob im Rahmen der Haftbefehlsverkündung hervor,
dass auf die Angaben des anderen Täters ein dringender Tatverdacht
nicht gestützt werden könne, da die Belastungen im Übrigen
Ermittlungsergebnis keine Stützt finden. Zudem habe der Tatzeuge das
Fluchtfahrzeug als einen VW oder einen Opel identifiziert, so dass
auch aus der Anmietung eines Ford kein dringender Tatverdacht
hergeleitet werden könne. Das Landgericht erließ dennoch den
Haftbefehl. Am 18.12.2006 hat das Oberlandesgericht sodann erneut
den Haftbefehl aufgehoben. Nach der Aufhebung des Haftbefehls hatte
das Landgericht sodann noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens
zu befinden, wofür im Gegensatz zum Erlaß eines Haftbefehls ein
hinreichender Tatverdacht erforderlich ist, an den weniger hohe
Anforderungen gestellt werden als den dringenden Tatverdacht, der
für den Erlaß eines Haftbefehls erforderlich ist. Das Landgericht
hat nunmehr die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, obwohl sich
seit Erlaß des letzten Haftbefehls die Sachlage seit Erlaß des
zweiten Haftbefehls nicht geändert hatte und folgte der
Argumentation des Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay. Das Verfahren
hat in exempelhafterweise gezeigt, wie oberflächlich manche
Strafkammern mit den gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß
eines Haftbefehls umgehen und hierdurch die Grundrechte der
Beschuldigten "mit den Füßen treten". Es wird nunmehr zu
überlegen sein, ob gegen die Mitglieder der Strafkammer eine
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen ist.
21. Dezember
2006 Ausländerrecht: Neues Gesetz zum Kindergeldanspruch von
Ausländern Der Bundestag hat am 13.12.2006 mit Zustimmung des
Bundesrates ein neues Gesetz zum Kindergeldanspruch von Ausländern
(Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Nr. 60, S. 2915) beschlossen.
Danach ist maßgebliches Kriterium zur Gewährung von Kindergeld der
dauerhafte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Zum Erhalt von
Kindergeld sind nunmehr auch diejenigen Ausländer berechtigt, die
sich aus humanitären Gründen o. ä. in der BRD aufhalten, soweit
weitere Voraussetzungen vorliegen, die auf einen dauerhaften
Aufenthalt bzw. Verbleib hinweisen. Diese Personengruppe war bislang
von der Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen gewesen. Obgleich
dies eine leichte Verbesserung der Rechtslage darstellt, hat der
Gesetzgeber die Chance für eine vollständige Gleichbehandlung
ausländischer Eltern ungenutzt verstreichen lassen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Beschlüssen aus dem Jahr
2004 eine Ungleichbehandlung aufgrund des Aufenthaltsstatus’ für
verfassungswidrig erklärt. Ob die Neuregelungen mit dem Grundgesetz
vereinbar sind, bleibt abzuwarten. Ausländische Eltern sollten die
Rechtslage sorgfältig prüfen lassen, da Kindergeld rückwirkend
geltend gemacht werden kann. Für das Ausländerrecht ist Herr
Rechtsanwalt Aydin Doganay zuständig, der Ihre Fragen hinsichtlich
des Kindergeldanspruchs von Ausländern gerne beantwortet.
18.
Dezember 2006 OLG Frankfurt am Main: Aufhebung eines Haftbefehls
wegen schwerer räuberischer Erpressung Rechtsanwalt Dr. Gebro
Doganay konnte erneut vor dem OLG Frankfurt am Main die Aufhebung
eines Haftbefehls wegen schwerer räuberischer Erpressung erwirken.
Der Tatverdacht wurde im wesentlichen auf belastende Angaben eines
Mitbeschuldigten gestützt. Nach dem das Amtsgericht erstmals einen
Haftbefehl gegen den Mandanten erließ, konnte Herr Rechtsanwalt Dr.
Gebro Doganay am 31.05.2006 (vgl. Pressemitteilung vom selben Tag)
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Aufhebung des
Haftbefehls erwirken. Das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten wurde
daraufhin abgetrennt und der Mitbeschuldigte in der Zwischenzeit zu
einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der Mitbeschulidgte
hatte in der Hauptverhandlung erneut den Mandanten des Herrn Dr.
Gebro Doganay als Mittäter bezichtigt und belastet. Die
Staatsanwaltschaft Darmstadt hat daraufhin gegen den Mandanten
Anklage vor dem Landgericht Darmstadt erhoben und den Erlass eines
Haftbefehls beantragt, welchen das Landgericht Darmstadt
antragsgemäß erließ. Gegen diesen Haftbefehl hat Herr Rechtsanwalt
Dr. Gebro Doganay Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt erhoben
und konnte in der Sache erneut die Aufhebung des Haftbefehls
erwirken. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob hervor, dass
der Haftbefehl des Landgerichts eine summarische Prüfung aller
Umstände vermissen lasse und kam zur Verneinung eines dringenden
Tatverdachtes. Ferner betonte das Oberlandesgericht, dass das
Vorliegen eines Haftgrundes auch sehr fraglich sei, da sich der
Mandant trotz der im Falle einer Verurteilung drohenden erheblichen
Straferwartung, nach Aufhebung des ersten Haftbefehls, dem Verfahren
nicht entzogen habe, sondern vielmehr nach mehrmaligen
Auslandsaufenthalten wieder nach Deutschland zurück gekehrt ist
(vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 18.12.2006,
Az. 1 Ws 134/06).
14. Dezember 2006 BGH: Abrechnung nach
so genanntem DAV-Abkommen Nach einem Urteil des BGH vom 21.
November 2006 - VI ZR 76/06 - kann aus dem Umstand, dass ein
Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfalls
gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer eine
Gebührenrechnung nach Maßgabe des so genannten DAV-Abkommens stellt,
nicht der Schluss gezogen werden, dass er im Namen seines Mandanten
auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichte. (Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38285)
14.
Dezember 2006 BGH: 1,3 Geschäftsgebühr bei durchschnittlichem
Verkehrsunfall Nach einem Urteil des BGH vom 31. Oktober 2006 -
VI ZR 261/06 ist es nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine
Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine
Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt. Es entspreche der Vorstellung des
Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr
von 1,3 eine Regelgebühr darstelle. In dem konkreten, vom BGH zu
entscheidenden Fall war die gezahlte Geschäftsgebühr von 1,0
revisionsrechtlich jedoch nicht zu beanstanden. (Zum Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38284)
29.
November 2006 BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen
neuen Haftbefehl nach vorausgegangener
Haftverschonungsentscheidung Nach § 116 Abs. 4 Nr. 3
Strafprozessordnung darf die Aussetzung des Vollzugs eines
Haftbefehls nur dann widerrufen werden, wenn sich die Umstände im
Vergleich zu der Beurteilungsgrundlage seit der Gewährung der
Haftverschonung geändert haben. Ein nach der Haftverschonung
ergangenes (nicht rechtskräftiges) Urteil kann im Einzelfall zwar
geeignet sein, den Widerruf einer Haftverschonung durch Neuerlass
eines Haftbefehls zu rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass
die später vom Tatrichter verhängte oder die von der
Staatsanwaltschaft beantragte Strafe von der Prognose des
Haftrichters erheblich zum Nachteil des Beschuldigten abweicht und
sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht. War dagegen
zum Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls mit der später
ausgesprochenen – auch höheren – Strafe zu rechnen und hat der
Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt,
darf die Haftverschonung nicht durch Erlass eines neuen Haftbefehls
widerrufen werden. Insoweit setzt sich der vom Angeklagten auf der
Grundlage des Verschonungsbeschlusses
gesetzte Vertrauenstatbestand als Ausprägung der wertsetzenden
Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit im Rahmen der
vorzunehmenden Abwägung durch. Diesen Anforderungen wurden die
angegriffenen Entscheidungen nicht gerecht. Das Landgericht hatte
sich mit den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO erst gar
nicht befasst. Die Widerrufsvoraussetzungen einer
Haftverschonungsentscheidung können jedoch nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts nicht dadurch umgangen werden, dass
kurzerhand ein neuer Haftbefehl erlassen wird, ohne den oben
beschriebenen verfassungsrechtlichen Rahmen zu beachten. Der
Begünstigte einer Haftverschonungsentscheidung hat grundsätzlich
Anspruch darauf, die Rechtskraft des Urteils in Freiheit zu
erwarten. Das Oberlandesgericht hat einseitig auf die Höhe der
verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren abgestellt, ohne
darzulegen, warum der Strafausspruch zum Nachteil des
Beschwerdeführers erheblich von der bisherigen Straferwartung
abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht
hat. Vor allem aber hat das Oberlandesgericht nicht berücksichtigt,
dass der Beschwerdeführer durch das strikte Befolgen der ihm
erteilten Auflagen über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren
hinweg einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat und hierin
grundsätzlich schutzwürdig ist (vgl. ausführlich zu dem Beschluss http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061129_2bvr234206.html).
20.
November 2006 LG Mainz: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt
Freispruch im Fall der Tötung eines Neugeborenen In dem Verfahren
vor dem Schwurgericht in Mainz wegen Tötung eines Neugeborenen
konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay heute einen Freispruch
erwirken. Zur Wende in dem viel beachteten Verfahren war es
gekommen, nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay einen national
und international angesehenen Rechtsmediziner aus Hamburg ausfindig
machte, der im Gegensatz zu dem Mainzer Rechtsmediziner zu dem
Schluß kam, dass die tödlichen Verletzungen des Kindes durch die
Selbsthilfe der Angeklagten bei der Geburt verursacht wurden. Das
Mainzer Schwurgericht ist in seinem heutigen Urteil auf Grundlage
des Hamburger Rechtsmediziners davon ausgegangen, dass der
Tatbestand einer Tötung nicht vorliegt und hat die Angeklagte daher
freigesprochen und festgestellt, dass die Angeklagte für die
erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist. Darüber hinaus hat
das Schwurgericht betont, dass die Angeklagte selbst für den Fall,
dass man vom Vorliegen des Tatbestandes ausgehen würde, die
Angeklagte auf der Ebene der Schuld freizusprechen sei, da sie
schuldunfähig war. Der Freispruch wurde daher auf zwei Säulen
gestützt. Auch die Psychiaterin, die zur Schulunfähigkeit kam, wurde
von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay in das Verfahren gebracht.
Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Psychiater war nur zur
verminderten Schuldfägigkeit gekommen. Hätte Herr Rechtsanwalt Dr.
Gebro Doganay den Rechtsmediziner aus Hamburg und die Psychiaterin
aus Bonn nicht gestellt, wäre die Angeklagte möglicherweise zu einer
mehrjährigen Haftstrafe auf Grund eines unzutreffenden
rechtsmedizinischen Gutachtens verurteilt worden. Das Urteil wurde
heute rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel
verzichtete. Der Fall hat gezeigt, dass nur durch eine
maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie eines engagierten
Strafverteidigers und durch Hinzuziehung von Spezialisten aus dem
Gebiet der Rechtsmedizin und der Psychiatrie seitens der
Verteidigung Angeklagte und auch Gerichte vor Fehlurteilen mit
gravierenden Folgen bewahrt werden. Siehe hierzu auch folgende
Presseartikel:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2610945
http://rhein-zeitung.de/on/06/11/21/rlp/r/regio-2.html?markup=verteidiger
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=1747974/1f9nykm/index.html
http://www.yauno.com/text-579.phtml
http://www.haberler.com/haber_582838.asp
16.
November 2006 Ausländerrecht: Neues Bleiberecht für geduldete
Ausländer absehbar Die Grosse Koalition hat sich auf die
Eckpunkte eines neuen Bleiberechts verständigt. Medienberichten nach
soll nunmehr die rechtliche Situation langjährig in der
Bundesrepublik geduldeter Ausländer verbessert werden. Diskutiert
wird in diesem Zusammenhang auch der Zugang zum Arbeitsmarkt für
Ausländer mit Duldungen. Bislang ist geduldeten Ausländern die
Möglichkeit zu Arbeiten verwehrt geblieben. Die Einzelheiten werden
noch diesen Monat im Rahmen der Innenministerkonferenz verhandelt.
Unserer Einschätzung nach werden diese Entwicklungen zu erhöhtem
Beratungsbedarf führen. Eine Neuregelung ist absehbar, da erstmals
der politische Wille zur Integration von geduldeten Ausländern
geäußert wurde. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay betreut
ausländerrechtliche Mandate und hat jahrelange Erfahrung im Umgang
mit dieser Materie. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zum aktuellen
und künftigen Bleiberecht. Neuigkeiten zu Änderungen der Rechtslage
finden Sie auf dieser Webseite.
02. November 2006 LG
Mainz: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung eines
Haftbefehls wegen Totschlags In dem Verfahren vor dem Landgericht
Mainz wegen Tötung eines Neugeborenen konnte Herr Rechtsanwalt Dr.
Gebro Doganay heute die Aufhebung des Haftbefehls erwirken, nachdem
die Angeklagte seit ca. 11 Monaten in Untersuchungshaft war.
Hintergrund für die Aufhebung des Haftbefehls war, dass ein von der
Verteidigung sistierter rechtsmedizinischer Sachverständiger zu dem
Schluß kam, dass die tödlichen Verletzungen des Kindes durch die
Selbsthilfe der Angeklagten bei der Geburt verursacht worden sein
könnten. Das Landgericht hob nach der Vernehmung des
Sachverständigen auf einen entsprechenden Antrag des Herrn Dr. Gebro
Doganay den Haftbefehl auf (vgl. http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2586862).
01.
November 2006 AG Kassel: Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt
Aufhebung eines Haftbefehls wegen Mordes Unser zuständige
Rechtsanwalt für das Strafrecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro
Doganay, hat die Aufhebung eines Haftbefehles wegen Mordes erwirken
können. Der dringende Tatverdacht wurde auf ein
Sachverständigengutachten zur kurdischen Kultur gestützt, wonach der
Beschuldigte u. a. seinem Sohn den Auftrag erteilt haben sollte,
seinen Schwiegersohn zu ermorden. Nachdem Herr Rechtsanwalt Dr.
Gebro Doganay gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt hat, stellte
die Staatsanwaltschaft ihrerseits den Antrag, den Haftbefehl
aufzuheben (AG Kassel, Beschl. v. 01.11.2006, Az.: 201 Gs - 4640 Js
32342/06).
30. Oktober 2006 BVerfG: Erneut
Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluss
erfolgreich Die vier Beschwerdeführer befanden sich wegen des
Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln seit November 2004 bzw. seit April 2005 in
Untersuchungshaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die
insgesamt zwölf Beschuldigten Anklage erhoben hatte, fand die
Hauptverhandlung vor dem Landgericht zunächst von März bis Mai
2006 statt. Im Juni 2006 setzte das Landgericht die Hauptverhandlung
aus, nachdem zwei Richter der Strafkammer erfolgreich wegen des
Vorwurfs der Befangenheit abgelehnt worden waren. Das Präsidium des
Landgerichts löste in der Folgezeit die für das Verfahren gegen die
Beschwerdeführer zuständige Strafkammer auf und wies das Verfahren
einer anderen Strafkammer zu. Die neuen Hauptverhandlungstermine
sind für die Monate Oktober 2006 bis Februar 2007 vorgesehen. Im
Rahmen der Haftprüfung nach § 121 Abs. 1 StPO ordnete das
Kammergericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Wichtige
Gründe hätten ein Urteil noch nicht zugelassen. Die gegen den
Haftfortdauerbeschluss gerichteten Verfassungsbeschwerden hatten
Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass der Beschluss des
Kammergerichts die Beschwerdeführer in ihrem Freiheitsgrundrecht
verletze, da dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot nicht
hinreichend Rechnung getragen worden sei. Die Sache wurde zu
erneuter Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen (vgl.
BVerfG, Beschl. v. 20.10.2006, Az.: 2 BvR 1742/06, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061020_2bvr174206.html).
20.
Oktober 2006 EGMR: Kindergeldanspruch für Ausländer Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei
Urteilen entschieden, dass Ausländer unabhängig von ihrem
Aufenthaltsstatus einen Kindergeldanspruch haben können (EGMR IV.
Sektion, Urteil vom 25. 10. 2005 - 59140/00 (Okpisz/Deutschland);
entsprechende Entscheidung im Urteil vom 25. 10. 2005 - 58453/00
(Niedzwiecki/Deutschland)). Ausländer mit dauerhafter
Aufenthaltsberechtigung und Ausländer ohne eine solche waren bei der
Gewährung von Kindergeld bislang unterschiedlich behandelt worden.
So waren Ausländer, die lediglich im Besitz einer
Aufenthaltsbefugnis sind, generell von der Gewährung von Kindergeld
ausgeschlossen geblieben. Der Gerichtshof hat in dieser
unterschiedlichen Behandlung eine Verletzung des Art. 14 EMRK i. V.
m. Art. 8 EMRK gesehen. Es handele sich um eine Diskriminierung für
die es keine sachliche und vernünftige Rechtfertigung gebe. Der
Gerichtshof bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts und verurteilte die Bundesrepublik
Deutschland zudem zum Ersatz des Vermögensschaden in Höhe von 2.500
€. Die Entscheidungen des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts
sind insoweit für ausländische Eltern mit Aufenthaltsbefugnis
interessant, als dass unter Zugrundelegung dieser Rechtssprechung
die Möglichkeit besteht Kindergeld rückwirkend geltend zu machen.
Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay betreut ausländerrechtliche
Mandanten und beantwortet gerne ihre Fragen. Beachten Sie bitte auch
unsere Mitteilung vom 9. August 2006 zu diesem Thema.
19.
Oktober 2006 OLG Karlsruhe: Kein Fahrverbot bei besonderer
Belastung des Betroffenen Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat
entschieden, dass der Tatrichter von der Verhängung eines
Regel-Fahrverbots gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße absehen
kann, wenn das Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des
Betroffenen führen würde (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.09.2005, 1 Ss
84/05). Der Betroffene war bei einer Trunkenheitsfahrt kontrolliert
worden. Er war jedoch beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen
und zu Unterhaltszahlungen an seine Kinder verpflichtet. Das
Fahrverbot hätte zu einer erheblichen Belastung des Betroffenen
geführt. Eine existenzgefährdende Wirkung erlaube von der Verhängung
eines Fahrverbots abzusehen. Die Erhöhung der Geldbuße entfalte eine
ausreichende Warnfunktion. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay ist
für das Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig und hat
bereits gleichgelagerte Fälle erfolgreich zum Abschluss bringen
können. Er beantwortet gern Ihre Fragen zu diesem Thema.
17.
Oktober 2006 BGH: Keine Bindung an fiktive Abrechnung In
seinem Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - hat der BGH
entschieden, dass der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der
seinen Fahrzeugschaden zunächst auf der Grundlage eines von einem
Sachverständigen ermittelten Aufwandes abrechnet, an diese Art der
Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden ist. Er kann im Rahmen der
rechtlichen Voraussetzungen die höheren Kosten einer
zwischenzeitlich tatsächlich durchgeführten Reparatur des
beschädigten Fahrzeugs verlangen, wenn sich nicht aufgrund der
konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes
ergibt. Zum Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=38152
05.10.2006 BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft Das
Bundesverfassungsgericht hob einen Beschluss des OLG Bamberg auf,
mit dem der Antrag eines Angeklagten auf Aufhebung eines Haftbefehls
verworfen wurde. In seiner Begründung führte das
Bundesverfassungsgericht aus, dass das Verfahren nicht mit der
erforderlichen Beschleunigung durchgeführt wurde (vgl. BVerfG,
Beschl. v. 05.10.2006, Az.: 2 BvR 1815/06, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061005_2bvr181506.html).
22.
September 2006 OLG Hamm: Verbotene Handybenutzung im
Straßenverkehr Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 12.07.2006
(Az. 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Handybenutung
im Straßenverkehr auch dann vorliegt, wenn der Fahrer das Handy
während der Fahrt in die Hand nimmt, um eine gespeicherte
Telefonnummer abzulesen. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil
der ersten Instanz, das den Fahrer zur Zahlung einer Geldbuße in
Höhe von 100 Euro verurteilt hatte, bestätigt. Der Führer einer
Sattelzugmaschine mit Anhänger hatte während der Fahrt sein privates
Mobiltelefon in die Hand genommen, um auf diesem eine dort
gespeicherte Telefonnummer abzulesen, die er danach in das ebenfalls
im Fahrzeug vorhandene dienstliche Mobiltelefon mit
Freisprecheinrichtung eingeben wollte, um sodann zu telefonieren.
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts umfasst ein
"Benutzen" im Sinne der genannten Vorschrift sämtliche
Bedienfunktionen des Mobiltelefons, somit also auch das Ablesen
einer gespeicherten Notiz. Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige
Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und
beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem
Komplex.
13.09.2006 BGH zur Verpflichtung des Vermieters
bei Betriebskostenendabrechnungen Der Bundesgerichtshof hat ein
Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 13.06.2006 aufgehoben, bei dem
es um die Erstattung von Betriebskostenendabrechnungen ging. Das
Landgericht Wiesbaden hatte die Klage des Vermieters, der durch
unsere Kanzlei vertreten wurde, auf Ausgleich einer
Betriebskostenendabrechnung abgewiesen. Das Landgericht Wiesbaden
war der Auffassung, dass der Vermieter verpflichtet gewesen sei, die
der Betriebskostenendabrechnung zugrunde liegenden Einzelrechnungen
auf Anforderung des Mieters diesem zu übersenden. Der
Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung - ebenso wie die
Sachbearbeiter unserer Kanzlei - nicht und hob das Urteil des
Landgerichts Wiesbaden auf (Az. des BGH, Urt. v. 13.09.2006, Az.
VIII ZR 71/06, vgl. http://www.bundesgerichtshof.de/)
21.08.2006 Pflichtverteidigerauswechselung Rechtsanwalt
Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung einer
Pflichtverteidigerbestellung, da dem Beschuldigten vor der
Beiordnung kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Allein die
Mandatierung im Verkündungstermin zum Haftbefehl sieht das Gericht
für die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses nicht als
ausreichend an (LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 21.08.2006, Az.
5/28 Qs 17/2006).
17. August 2006 BGH: Auch bei nur
anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für
Rückstufungsschaden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am
25. April 2006 verkündeten Urteil entschieden, dass auch bei nur
anteiliger Schadensverursachung ein Rückstufungsschaden vom
Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung ersetzt werden muss,
der dadurch entsteht, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in
Anspruch nimmt (BGH, Urt. v. 25.04.2006, Az. VI ZR 36/05).
Hintergrund ist, dass der Geschädigte, der seine
Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, von der Versicherung
zurückgestuft wird. Der BGH hat nun entschieden, dass dieser
Rückstufenschaden auch dann zu ersetzen ist, wenn eine
Schadensverteilung vorliegt. Der Schaden muss dann anteilig geteilt
werden. Es kommt nicht darauf an, ob ein Ereignis die
ausschließliche oder alleinige Ursache des Schadens ist; auch eine
Mitursächlichkeit steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang
gleich. Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für
das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und beantwortet gerne Ihre
Fragen zu diesem Komplex.
16. August 2006 Verkehrsunfall:
Bei fiktiver Abrechnung können Kosten einer Vertragswerkstatt
zugrundegelegt werden Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein und das
Amtsgericht München haben entschieden, dass bei fiktiver Abrechnung
eines Verkehrsunfalls die Kosten einer markengebundenen
Vertragswerkstatt zugrunde gelegt werden können. Der Geschädigte
braucht sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung deshalb
nicht auf freie Werkstätten verweisen zu lassen, die die Reparatur
günstiger anbieten. Insbesondere im Fall des Weiterverkaufs des
Fahrzeugs sowie für den Fall etwaiger Garantieleistungen kann es
durchaus von Vorteil sein, wenn eine Reparatur in einer
markengebunden Vertragswerkstatt vorgenommen wurde (AG Rüdesheim am
Rhein, Urteil vom 28.07.2006, Az. 2 C 71/06 (08)). Dies gilt
unabhängig davon, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich
reparieren lässt oder nicht. Auch das Alter des Fahrzeugs zum
Unfallzeitpunkt spielt keine Rolle (AG München, Az. 343 C 34380/05).
Herr Dr. Gebro Doganay ist der zuständige Rechtsanwalt für das
Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und berät Sie gerne bei
verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen.
9. August
2006 Kindergeldanspruch ausländischer
Staatsbürger Ausländische Staatsbürger, die in der BRD leben und
erwerbstätig sind, haben u. U. den gleichen Kindergeldanspruch wie
deutsche Staatsbürger. Dabei ist zu differenzieren. Staatsangehörige
des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie von Staaten, mit denen ein
Abkommen über soziale Sicherheit besteht, müssen dafür nicht im
Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein.
Dies betrifft Ausländer aus den Staaten Bosnien und Herzegowina,
Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei sowie Tunesien.
Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, waren
bislang generell von der Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen
geblieben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner
Entscheidung vom 6.7.2004 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz
gehalten und damit für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Beschl. v.
6.7.2004, Az. 1 BvR 2515/95). Eine Neuregelung der rechtlichen
Grundlagen ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Welche Regelung
letztendlich getroffen wird, bleibt daher abzuwarten. Das Thema
bleibt interessant, da das Kindergeld rückwirkend geltend gemacht
werden kann. Herr Rechtsanwalt Aydin Doganay ist in unserer Kanzlei
für Ausländer- und Asylrecht zuständig und berät Sie gerne zu diesen
Themen.
8. August 2006 BGH: Autovermieter müssen über
teuren Unfallersatztarif aufklären Der Bundesgerichtshof (BGH)
hat in einem am 28.06.2006 verkündeten Urteil entschieden, dass
Autovermieter bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeuges deutlich
und unmissverständlich darüber belehren müssen, dass die
gegnerischen Haftpflichtversicherung den Unfallersatztarif unter
Umständen nicht im vollen Umfang ersetzt (BGH, Urt. v. 28.06.2006,
Az. XII ZR 50/04). Hintergrund ist, dass Autovermieter häufig
deutlich teuere Tarife bei der Anmietung von Unfallersatzfahrzeugen
als gewöhnlich verwenden. Diese Unfallersatztarife sind
durchschnittlich um mindestens 100 % höher als die Normaltarife. Den
unverschuldeten Beteiligten eines Verkehrsunfalls trifft allerdings
eine Schadensminderungspflicht, wenn er ein Ersatzfahrzeug anmietet.
Bei der Anmietung zu einem teuren Unfallersatztarif besteht daher
das Risiko, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung diese
Kosten nicht vollständig ausgleicht. Herr Dr. Gebro Doganay ist der
zuständige Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei und
beantwortet gerne Ihre Fragen zu diesem Komplex.
24. Juli
2006 Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay erwirkt Aufhebung eines
Beschlusses über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, weil
die weitere Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der
Fahrerlaubnis auf einen "Vorwegvollzug" der Maßregelregel
hinausliefe und damit unverhältnismäßig wäre (LG Kassel, Beschl. vom
17.07.2006, Az.: 8850 Js 46871/04 5 Kls).
21. Juli
2006 BGH: Erstattung der Reparaturkosten bei Weiterbenutzung des
Kfz nach Verkehrsunfall Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem
am 23. Mai 2006 verkündeten Urteil entschieden, dass der Geschädigte
eines Verkehrsunfalls die von einem Sachverständigen geschätzten
Reparaturkosten verlangen kann, wenn er das Fahrzeug – auch ggf.
unrepariert – mindestens sechs Monate weiterbenutzt (BGH, Urt. v.
23.05.2006, Az. VI ZR 192/05). Dies gilt für die Fälle, in denen der
Fahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der
Geschädigte kann die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswert
ohne Abzug des Restwertes verlangen.
20. Juli 2006 LG
Kassel: Aufhebung eines Haftbefehls mangels Fluchtgefahr und wegen
Unverhältnismäßigkeit Das Landgericht Kassel hat in seinem
Beschluss vom 20.06.2006 einen Haftbefehl des Amtsgerichts
aufgehoben, weil keine Fluchtgefahr besteht (LG Kassel, Beschl. v.
20.06.2006, Az. 8850 Js 46871/04). Eine Fluchtgefahr könne dann
nicht angenommen werden, wenn der Angeschuldigte bislang allen
Meldeauflagen nachgekommen ist. Das Gericht betonte auch die
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft, wenn die zuständige
Kammer derart ausgelastet ist, dass mit einer Terminierung in
nächster zeit nicht zu rechnen sei und Verzögerungen des Verfahrens
zu erwarten seien. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat den
Angeschuldigten in diesem Verfahren vertreten.
9. Juli
2006 Italien ist Weltmeister. Wir gratulieren der
italienischen Nationalmannschaft zum Gewinn der
Fussballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
6. Juli
2006 AG Mainz: Stundenhonorar eines Kfz-Sachverständigen von 50
bis 60 € durchaus üblich In einem heute verkündeten Urteil hat
das Amtsgericht Mainz entschieden, dass ein Stundenhonorar von 50,00
bis 60,00 € für einen Kfz-Sachverständigen als durchaus üblich
anzusehen ist (AG Mainz, Urt. v. 06.07.2006, Az. 83 C 122/06). In
dem zugrundeliegenden Fall hatte die gegnerische
Haftpflichtversicherung die Kostenrechnung des Sachverständigen u.
a. mit dem Argument zurückgewiesen, der Sachverständige könne seine
Vergütung nicht in Bezug auf die Schadenshöhe setzen. Das Gericht
hat jedoch der Klage auf erstattung der Sachverständigenkosten
stattgegeben. Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay hat in dem
Verfahren den streitverkündeten Sachverständigen
vertreten.
6. Juli 2006 Fußball-WM: Finale Die
Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Doganay & Doganay
gratulieren der deutschen Nationalmannschaft zu der guten Leistung
und bedanken sich für spannende drei Wochen. Wir gratulieren der
„Squadra Azzura“ und der „Equipe Tricolore“ zum Einzug in das
Finale!
1. Juli 2006 BGH: Kein Schadensersatzanspruch des
Vermieters wegen Verunreinigung durch Nikotinkonsum Die
Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) teilt mit, dass
Verunreinigungen durch Nikotinkonsum keine Vertragsverletzungen des
Mieters darstellen, wenn sich die Mietsache durch vertragsgemäßen
Gebrauch verschlechtert und keine wirksame Vereinbarung vorliegt,
die das Rauchen einschränkt. In seiner Entscheidung hat der BGH die
Behandlung von „exzessiven Rauchens“ offen gelassen
(Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 93/2006 – Urteil
vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05).
29. Juni 2006 BGH:
Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern Die Pressestelle des
Bundesgerichtshofs (BGH) teilt mit, dass das Abstellen von
Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen
Straßenraum nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist, weil eine
straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis fehlt. Der BGH führt aus,
dass wettbewerbsrechtlich unlauter nur derjenige handelt, der einer
gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt sei,
im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Dieser erforderliche Marktbezug fehle der Vorschrift über die
Erlaubnispflicht der Sondernutzung. Sie diene ausschließlich dem
Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen
Straße und nicht dazu, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln.
Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Werbetreibenden seien ein
bloßer Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelungen und könnten
nicht mit einer Wettbewerbsklage unterbunden werden.
(Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2006 - Urteil
vom 11. Mai 2006 – I ZR 250/03).
28. Juni 2006 Fußball-WM:
Keine Sonderrechte bei Autokorsos Die Polizei Hessen teilt auf
ihrem Internetportal mit, dass bei aller Freude und Begeisterung für
die Fußballweltmeisterschaft die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung gelten. Selbst bei dem schönsten Sieg gibt es
keinerlei Sonderrechte im Straßenverkehr. Lichtzeichenanlagen,
Vorfahrtszeichen, Überhol- und Geschwindigkeitsverbote sowie das
Gurtanlegen sind ebenso zu beachten wie das Verbot des Fahrens unter
Alkoholeinwirkung. Außerdem entstehen durch Fahnen, die aus
fahrenden Fahrzeugen gehalten werden, besondere Gefahren. Das
Gleiche gilt für Mitfahrer, die sich während der Fahrt aus dem
Fahrzeug herauslehnen.
25. Juni 2006 Jetzt bewerben: Die
Rechtsanwälte von Dr. Doganay & Doganay suchen Verstärkung!
Unsere Rechtsanwaltskanzlei sucht ab 1. August 2006 eine
Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Wenn Sie einen
guten Schulabschluss in der Tasche haben und nun neue
Herausforderungen suchen, dann sollten wir uns kennen lernen. Mehr
Infos und Ansprechpartner finden Sie im Untermenü „Jobs“ auf dieser
Website.
31. Mai 2006 OLG Frankfurt am Main: Aufhebung
eines Haftbefehls wegen schwerer räuberischer Erpressung Unser
zuständige Rechtsanwalt für das Strafrecht Herr Dr. Gebro Doganay
hat erfolgreich Beschwerde gegen einen Haftbefehl wegen schwerer
räuberischer Erpressung erhoben und konnte damit die Aufhebung des
Haftbefehls erreichen, da der dringende Tatverdacht nahezu
ausschließlich auf die Belastungen durch einen Mitbeschuldigten
beruhte, die im übrigen Ermittlungsergebnis keine Stütze fanden (OLG
Frankfurt am Main, Beschl. v. 31.05.2006 - 1 Ws 50/06, StV 2006,
642f.).
12. April 2006 LG Fulda:
Pflichtverteidigerauswechslung Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro
Doganay, in unserer Kanzlei zuständig für das Strafrecht, hat
erfolgreich Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss auf
Pflichtverteidigerauswechselung erhoben (LG Fulda, Beschl. v.
12.04.2006 - 2 Qs 39/06 sowie 2 Qs 44/06).
20. Februar
2006 OLG Koblenz: Äußerung „Soll ich euch beide umbringen?“ ist
für sich keine Bedrohung Herr Rechtsanwalt Dr. Gebro Doganay,
zuständiger Sachbearbeiter für das Strafrecht bei Dr. Doganay &
Doganay Rechtsanwälte, hat erfolgreich Sprungrevision gegen die
Verurteilung wegen Bedrohung durch die Äußerung "Soll ich euch beide
umbringen?" eingelegt. Das Urteil des Amtsgericht wurde aufgehoben
und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück verwiesen
(OLG Koblenz, Beschl. v. 20.02.2006 - 1 Ss 367/05, NJW 2006, 3015;
siehe auch NStZ 2006, Heft 8, VIII; vgl. auch http://www.ll-academy.info/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=40).
1.
Januar 2006 Download: Änderungen des Asylverfahrensrechts Die
Novellierungen des Asylverfahrensrechts seit dem 01.01.1991 als PDF
Download
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